Wie erhalten wir unsere rechtliche Selbstbestimmung? – Teil 4
In unserer kleinen Blog-Serie wollen wir Ihnen das Thema Generationenberatung näher bringen. In diesem Teil geht um die Sorgerechtsvollmacht.
Teil 4: Die Sorgerechtsvollmacht
Was passiert eigentlich, wenn beide Eltern gleichzeitig oder die/der Alleinerziehende plötzlich wegen Krankheit oder Unfall als Erziehungsberechtigte/r ausfallen?
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Kinder von Amts wegen betreut werden oder Personen eingesetzt werden, die Sie auf gar keinen Fall in dieser Funktion sehen möchten, dann können Sie eine Sorgerechtsvollmacht auf den Weg bringen.
Übrigens: Auch wenn Ihre Kinder bereits volljährig sind, aber alleinstehend, sollten Sie unbedingt eine Vorsorgevollmacht erteilt haben (siehe Blog Teil 1). Denn nur bei vorliegenden Vollmachten werden die Eltern beispielsweise im Krankenhaus Auskünfte erhalten oder finanzielle Angelegenheiten der Kinder regeln.
Dieses rechtssicher zu regeln und auf dem aktuellen Rechtsstand zu halten können die meisten nicht leisten. Es kostet auch viel Zeit (und möglicherweise Geld) und handelt sich um Themen, die emotional viele gerne verdrängen.
Bitte sprechen Sie mit deshalb uns, wenn Sie Ihre rechtliche Vorsorge auf den Weg bringen möchten. Wir arbeiten mit einem bundesweit anerkannten Rechtsdienstleister zusammen. Wir unterstützen Sie dabei Ihre Vollmachten gezielt vorzubereiten. Der Rechtsdienstleister erstellt Ihre Vollmachten und lässt diese von Anwälten prüfen. Die Originalvollmachten werden vom Rechtsdienstleister sicher archiviert und im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen. Dieses Verfahren bietet höchsten Schutz gegen Missbrauch und sichert die jederzeitige Auffindbarkeit Ihrer Dokumente. Sie erhalten selbstverständlich Kopien. Zur Dienstleistung gehören zudem ein laufender Aktualisierungsservice sowie jederzeitige rechtliche Unterstützung telefonisch und online. Und einmal eingerichtet können Sie Ihre Vollmachten auch jederzeit ändern oder anpassen.
pflueger