Wie erhalten wir unsere rechtliche Selbstbestimmung? – Teil 1

In dieser kleinen Blog-Serie wollen wir Ihnen das Thema Generationenberatung näher bringen.
Regelmäßig die eigene Versorgungssituation überprüfen und- wenn erforderlich- den aktuellen Gegebenheiten anpassen. Dazu zählt nicht nur die richtige Vorsorge in Versicherungs- und Finanzangelegenheiten. Eine wichtige Ergänzung ist die rechtliche Vorsorge!
Denn: Was passiert, eigentlich, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können?

Teil 1: Die Vorsorgevollmacht
Etwa 90 Prozent der Erwachsenen haben hierfür keine Vorsorge getroffen. Das liegt u.a. daran, dass die meisten denken, dass Ehepartner, Kinder oder andere Angehörige automatisch zur Vertretung berechtigt sind. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor wird meistens von Amts wegen verfügt, wer über die eigenen Belange, den Aufenthaltsort, die Gesundheit, das Vermögen oder über die eigene Firma entscheiden darf – häufig ist dies ein gesetzlicher Betreuer.
Wenn Sie selbst zeitweise oder dauerhaft nicht mehr eigenständig handlungsfähig sind können Sie mit einer Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer Angelegenheiten betrauen.
Der/die Bevollmächtigte/n können dann in Ihrem Interesse aktiv werden und finanzielle sowie rechtliche Angelegenheiten für Sie regeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Betreuungsgericht wird nur aktiv, wenn es um die Kontrolle der Bevollmächtigten geht.
Unternehmer bzw. Selbständige sollten ebenso den geschäftlichen Bereich bedenken!
Hier besteht die Möglichkeit (quasi als Pendant zur Vorsorgevollmacht) mit einer Unternehmervollmacht die richtigen Weichen für den Ernstfall zu stellen.

Dieses rechtssicher zu regeln und auf dem aktuellen Rechtsstand zu halten können die meisten nicht leisten. Es kostet auch viel Zeit (und möglicherweise Geld) und handelt sich um Themen, die emotional viele gerne verdrängen.

Bitte sprechen Sie deshalb mit uns, wenn Sie Ihre rechtliche Vorsorge auf den Weg bringen möchten. Wir arbeiten mit einem bundesweit anerkannten Rechtsdienstleister zusammen. Wir unterstützen Sie dabei Ihre Vollmachten gezielt vorzubereiten. Der Rechtsdienstleister erstellt Ihre Vollmachten und lässt diese von Anwälten prüfen. Die Originalvollmachten werden vom Rechtsdienstleister sicher archiviert und im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen. Dieses Verfahren bietet höchsten Schutz gegen Missbrauch und sichert die jederzeitige Auffindbarkeit Ihrer Dokumente. Sie erhalten selbstverständlich Kopien. Zur Dienstleistung gehören zudem ein laufender Aktualisierungsservice sowie jederzeitige rechtliche Unterstützung telefonisch und online. Und einmal eingerichtet können Sie Ihre Vollmachten auch jederzeit ändern oder anpassen.

Aug, 10, 2016

pflueger

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