Wie kann ich alle journalistischen Risiken bestmöglich absichern?

Das Berufsbild des Journalisten geht mit vielen Risiken einher:
Die Verletzungen von Persönlichkeits-, Wettbewerbs- und oder Urheberrechten sind nur einige davon.
Um diese und weitere Risiken abzudecken, bedarf es einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, auch Berufshaftpflichtversicherung genannt, sichert freiberufliche Journalisten gegen finanzielle Nachteile, die sie Dritten (Kunden/Auftraggebern) zufügen, ab. Durch Fehler im Rahmen der beruflichen Tätigkeit können Schadensersatzforderungen entstehen, die häufig existenzgefährdend sind. Um für diese nicht mit dem Privatvermögen haften zu müssen, wird eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Ein mögliches Beispiel für einen beruflichen Fehler, der auf die Tasche schlägt, wäre:
Du veröffentlichst in einer renommierten Zeitung einen Bericht über einige bekannte Unternehmen. Kurz darauf meldet sich eines der Unternehmen und fordert einen Widerruf sowie Schadenersatz, da du eine Umsatzzahl falsch recherchiert hast. Der Verlag gibt die Forderungen an dich weiter - und Verletzungen von Urheber- und Persönlichkeitsrechten oder Recherchefehler können teuer werden. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt diese Forderungen.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung greift außerdem, wenn dein Auftraggeber berechtigt vom geschlossenen Vertrag zurücktritt und die vergeblichen Aufwendungen ersetzt werden müssen. Sofern du nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die Ressourcen falsch eingeschätzt haben, erfährst du mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung keine finanziellen Einbußen.

Ein weiteres must-have für Journalisten ist die Haftpflichtversicherung – sowohl betrieblich als auch privat. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor Sach- und Personenschäden, die durch das Ausüben der beruflichen Tätigkeit entstehen. Mitversichert sind häufig auch Schäden in Büroräumlichkeiten von Kunden, auf Dienstreisen, Messen oder Ausstellungen. Wenn du einen Schaden am materiellen Eigentum Dritter verursachst, spricht man von einem Sachschaden. Ein solcher kann beispielsweise entstehen, wenn du für einen Ihrer Beiträge mit einem Fotografen zusammenarbeitest, der die passenden Bilder zu deinem Textstück aufnimmt. Im Eifer des Gefechts beschädigst du versehentlich die Kamera und der Fotograf fordert Ersatz.

Dahingegen spricht man von einem Personenschaden, wenn in deinem Betrieb eine andere Person zu Schaden kommt. In deinem Büro stolpert beispielsweise ein Kunde über einen unachtsam stehengelassenen Putzeimer und verletzt sich – bei einer Schadensersatzanforderung bist du mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Sie sichert dich gegen private Risiken ab. Da die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben bei freiberuflichen Journalisten oft verschwimmen, ist es sinnvoll, zusätzlich zu einer Betriebshaftpflichtversicherung auch eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.

Eine Haftpflichtversicherung übernimmt also mögliche Schadensersatzforderungen Dritter, damit du nicht mit deinem privaten Vermögen haften musst.

In vielen Fällen ist es außerdem sinnvoll, eine Cyber-Versicherung abzuschließen. Sind Ihre Daten, Interviews oder Manuskripte auf deinem Notebook, ist dieses eine vulnerable Angriffsfläche für Hacker. Es kann passieren, dass durch einen Virus die Daten beschädigt werden oder verloren gehen. Mit einer Cyber-Versicherung bleiben die Kosten für Datenwiederherstellung und Systembereinigung nicht an dir hängen.

Alles in Allem: Mit einer Betriebs-, Vermögensschaden- und Privathaftpflicht sowie einer Cyber-Versicherung sind Sie als freier Journalist vollumfänglich abgesichert.

Welche Deckungssumme wählt man?

Im Schadenfall ist die Deckungssumme der maximale Betrag, der für Vermögensschäden gezahlt werden kann. Die Höhe der Absicherung soll deinem Risiko entsprechen. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte bei einem hohen Berufsrisiko auch eine möglichst hohe Deckungssumme angegeben werden. Da du als Journalist in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden können, gilt der Grundsatz:
Wählen Sie eine möglichst hohe Deckungssumme! Entsteht dann ein Schaden, dessen finanzielle Konsequenzen innerhalb der Deckungssumme liegen, musst du nicht mit deinem privaten Vermögen dafür aufkommen.

Der jährliche Aufwand für diese, aus unserer Sicht, absolut notwendige Absicherung ist geringer als du denkst. Lass dir ein Angebot erstellen.



Kontakt

none

 

freischreiber@framtid.de

 

+49 40 4677 359-0

Oder gib einfach deinen Namen & deine Telefonnummer an. Wir werden dich zurückrufen.